www.konsolenshop24.de


1

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:29

SK bei Besitz der Orginalen legal?

Hey,

da ich nun schon tausendmal was anderes gehört habe frage ich jetzt einfach mal hier.
Ist das brennen von Spielen legal wenn man davon die Orginale besitzt?
Würd mich mal interessieren!

Gruß Kiste

Moon666

INAKTIV

Beiträge: 1 046

Mitglied seit: 12. Juli 2008

Wohnort: Bahlingen a.K.

LW: Liteon 74850c

FW: Retail

Aktivitätspunkte: 6024

Danksagungen: 23 / 0

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:32

Nein ist es nicht!
Denn um eine Kopie zu erstellen umgeht man ein Kopierschutz, ergo ist die Kopie illegal.

greetz


Deutscher Jungleflasher Support
auch Homebrew Support

3

Dienstag, 24. Februar 2009, 18:40


Denn um eine Kopie zu erstellen umgeht man ein Kopierschutz, ergo ist die Kopie illegal.
Einleuchtent;)

giRaM

Profi

Beiträge: 443

Mitglied seit: 13. Juli 2008

Wohnort: Leipzig

Aktivitätspunkte: 8692

Danksagungen: 20 / 1

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 24. Februar 2009, 20:00

hier nachzulesen, um es kurz zu machen, es ist erlaubt. (Spiele)

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »giRaM« (24. Februar 2009, 21:30)


www.konsolenshop24.de


Ericken

Fortgeschrittener

Beiträge: 397

Mitglied seit: 14. August 2008

LW: Liteon 8*

FW: Orig.bin

Aktivitätspunkte: 2324

Danksagungen: 6 / 8

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 24. Februar 2009, 20:32

Moon sagt es ist illegal, giRaM sagt es ist legal.


Was stimmt nun? Ich frage mich nämlich auch öfters, ob das denn legal ist...
*All your base are belong to us*

Patrick631

Rhein-Main Flasher

Beiträge: 64

Mitglied seit: 13. Juli 2008

Wohnort: Rodgau

Aktivitätspunkte: 340

  • Nachricht senden

6

Dienstag, 24. Februar 2009, 20:57

hier nachzulesen, um es kurz zu machen, es ist erlaubt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Aus deinem Wikipedia Link - Ergo? Illegal!

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[10] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[11]
ROD and Hot Air Fixe ca. 30
Flashvorgänge über 100 :D
Bin im Rhein-Main Gebiet zuhause :thumbup:

theHOMER

Meister

Beiträge: 1 129

Aktivitätspunkte: 11366

Danksagungen: 43 / 6

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 24. Februar 2009, 22:42

nuja ich würd argumentieren:
wenn ein kopierschutz umgangen werden kann ist er ja nunmal auch nimmer wirksam? xD

Moon666

INAKTIV

Beiträge: 1 046

Mitglied seit: 12. Juli 2008

Wohnort: Bahlingen a.K.

LW: Liteon 74850c

FW: Retail

Aktivitätspunkte: 6024

Danksagungen: 23 / 0

  • Nachricht senden

8

Dienstag, 24. Februar 2009, 23:21

nuja ich würd argumentieren:
wenn ein kopierschutz umgangen werden kann ist er ja nunmal auch nimmer wirksam? xD
Wenn das nur so einfach wäre!
Denn vor dem Gesetz ist selbst ein geknackter Kopierschutz immeernoch ein wirksamer Kopierschutz. Das klingt zwar unsinnig, ist aber tatsächlich so!

Zitat Wikipedia :

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so unwirksam, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).

greetz Moon666


Deutscher Jungleflasher Support
auch Homebrew Support

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Moon666« (25. Februar 2009, 12:31)


Beiträge: 1 204

Mitglied seit: 10. August 2008

Wohnort: Speyer

LW: Lite-On

Aktivitätspunkte: 6344

Danksagungen: 8 / 0

  • Nachricht senden

9

Mittwoch, 25. Februar 2009, 05:39

Hi,
naja also wenn man von nirgendwo was runterläd und nur kopien von Freunden macht oder von seinen eigenen Spielen,Filmen,Musik,etc dann bekommt die Polizei auch nicht so schnell was mit außer! Jemand kann den Mund nicht halten xD
PS: ich würd argumentieren: "Wayne?"
mfG
mit freundlichen Grüßen

Dop

Schüler

Beiträge: 113

Mitglied seit: 25. September 2008

Aktivitätspunkte: 615

  • Nachricht senden

10

Mittwoch, 25. Februar 2009, 07:06

Ja es ist so lange wayne bis MS das mekrt wenn man damit online zockt. Doch dann wird man doch eh nur gebannt oder?

Interessante Angebote auf eBay.de


Smurlef

Alter Hase

Beiträge: 22

Mitglied seit: 29. Juli 2008

Aktivitätspunkte: 167

Danksagungen: 0 / 1

  • Nachricht senden

11

Mittwoch, 25. Februar 2009, 10:36

Hi,

aber umgeht man wirklich einen Kopierschutz?
Wenn man ein geflashtes Samsung-LW im Pc hat, kann man die DVD doch "ganz normal" lesen.
Ich würde das bei den SKs für die Xbox 360 als Grauzone bezeichnen.

Moon666

INAKTIV

Beiträge: 1 046

Mitglied seit: 12. Juli 2008

Wohnort: Bahlingen a.K.

LW: Liteon 74850c

FW: Retail

Aktivitätspunkte: 6024

Danksagungen: 23 / 0

  • Nachricht senden

12

Mittwoch, 25. Februar 2009, 10:45

Hi,

aber umgeht man wirklich einen Kopierschutz?
Wenn man ein geflashtes Samsung-LW im Pc hat, kann man die DVD doch "ganz normal" lesen.
Ich würde das bei den SKs für die Xbox 360 als Grauzone bezeichnen.
Du hast Dir Deine Frage sogar selber beantwortet! Wenn man ein geflashtes Samsung (Kreon) hat umgeht man genau mit der Kreon FW den Kopierschutz, oder was denkst Du warum alle das Samsung kaufen und mit Kreon flashen!?! Bestimmt nicht aus Jux und Dollerei ;)
Die 360 Game DVD´s haben 2 Dateisysteme, eines mit DVD Files und eines mit den Gamedaten, das Dateisystem mit den Gamefiles ist geschützt damit es nicht ausgelesen werden kann.


greetz


Deutscher Jungleflasher Support
auch Homebrew Support

Smurlef

Alter Hase

Beiträge: 22

Mitglied seit: 29. Juli 2008

Aktivitätspunkte: 167

Danksagungen: 0 / 1

  • Nachricht senden

13

Mittwoch, 25. Februar 2009, 10:53

Naja,
meiner Meinung nach ist das kein richtiger Kopierschutz, :D
aber das ist Ansichtssache.

Trapper

unregistriert

14

Mittwoch, 25. Februar 2009, 11:14

Die 2 Partitionen auf der DVD würde ich noch nicht unbedingt als wirksamen Kopierschutz bezeichnen, aber die Sache mit den SS sieht schon ganz anders aus, außerdem ist es ja auch nicht möglich eine 1:1 Kopie zu erstellen, so dass die FW in den Xbox Laufwerken einiges an Emulations-Arbeit leisten muss wie z.b das Sectormapping.

Vor daher würde ich die Schutzmaßnahmen schon als Kopierschutz bezeichnen.

Und ich könnte auch jede Blu_ray mit der S*soft kopieren und würde damit trotzdem den wirksamen Kopierschutz umgehen.
Das vorhandensein von entsprechender Software oder Hardware , macht die Geschichte damit noch lange nicht legal.

Interessante Angebote auf eBay.de


Smurlef

Alter Hase

Beiträge: 22

Mitglied seit: 29. Juli 2008

Aktivitätspunkte: 167

Danksagungen: 0 / 1

  • Nachricht senden

15

Mittwoch, 25. Februar 2009, 11:29

Die 2 Partitionen auf der DVD würde ich noch nicht unbedingt als wirksamen Kopierschutz bezeichnen, aber die Sache mit den SS sieht schon ganz anders aus, außerdem ist es ja auch nicht möglich eine 1:1 Kopie zu erstellen, so dass die FW in den Xbox Laufwerken einiges an Emulations-Arbeit leisten muss wie z.b das Sectormapping.

Vor daher würde ich die Schutzmaßnahmen schon als Kopierschutz bezeichnen.

Und ich könnte auch jede Blu_ray mit der S*soft kopieren und würde damit trotzdem den wirksamen Kopierschutz umgehen.
Das vorhandensein von entsprechender Software oder Hardware , macht die Geschichte damit noch lange nicht legal.
Ich sage ja nicht, dass es legal ist. Ich würde es als Graustufe bezeichnen. Wobei ich gerade auf einer Spiele-DVD gelesen habe: "Sie sind nicht berechtigt unrechtmäßige Kopien dieses Datenträgers zu erstellen". Da könnte man sich wieder auf das Recht zur Privatkopie berufen, weil ja die Privatkopie eine "rechtmäßige" Kopie ist.

Thema bewerten